Neues Förderprogramm zur Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen

Am 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft getreten. Diese beinhaltet mehrere Anpassungen, u.A. das neue Fördermodul 6, das sich ausschließlich an kleine Unternehmen richtet. Produktionsanlagen, die bisher mit fossilen Energien betrieben wurden, können hierüber ohne ein spezielles Einsparkonzept gegen elektrische ausgetauscht und gefördert werden.

Die Rahmenbedingungen des neuen Fördermoduls im Überblick:

  • Die Förderquote beträgt 33 % der förderfähigen Kosten.
  • Mindest-Investitionsvolumen 2.000 €, maximaler Förderbetrag 200.000 Euro.
  • Austausch oder Umrüstung von Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern (vorrangig Erdgas, Kohle, Mineralöl) betrieben werden und fortan ausschließlich elektrisch.
  • Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro.

Maßnahmen, deren Umsetzung bis zu 31. Dezember 2023 beantragt werden, dürfen bereits nach Antragstellung, also noch vor Ausstellung und Erhalt des Zuwendungsbescheides, begonnen werden.

Ein Kurzvideo zum Förderprogramm erklärt die Antragstellung und Förderbedingungen.

Informationen zum neuen Modul 6 finden Sie auf der Internetseite des BAFA. Hier werden auch Beispiele für „Produktionsanlagen“ genannt, da u.a. auch Gabelstapler oder Prozesswärmeerzeuger förderfähig sind.  

Neben der Einführung des neuen Modul 6, wurden weitere Förderbedingungen für kleine Unternehmen verbessert. So wurde die Höhe der Zuschüsse in den anderen Modulen um 10 % angehoben. Die Förderquoten liegt nun zwischen 50 % und 65 % bewegen. Der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen wurde von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr angehoben.