Praktikum, Schnuppertag und Probearbeiten für künftige Azubis

Bewerbungsgespräche dauern meist nicht länger als eine Stunde, der Bewerber ist aufgeregt – besonders Azubis, die zum ersten Mal in der Situation sind – und das Kennenlernen in der kurzen Zeit fast unmöglich. Um einen besseren Eindruck vom Bewerber zu bekommen und diesem auch einen Einblick in sein späteren Alltag zu geben, eignen sich Praktika, Schnuppertage oder Probearbeiten. Doch was ist eigentlich der Unterschied und was ist zu beachten?

Schnuppertage sind reine Kennenlern-Tage. Der Bewerber muss an diesem Tag keine Aufgaben erledigen sondern kann sich ganz in Ruhe alles anschauen, die künftigen Kollegen kennen lernen und sich einen Eindruck verschaffen. Selbstverständlich kann er freiwillig kleinere Aufgaben übernehmen. Der Arbeitgeber ist nicht weisungsbefugt und der Bewerber hat keinerlei Pflichten. Schnuppertage müssen nicht entlohnt werden.

Probearbeiten hingegen ist schon etwas ernster. Der Bewerber arbeitet für kurze Zeit im Betrieb mit, bekommt eine Aufgabe und hat sich an Arbeitszeiten zu halten. Dafür muss der Bewerber dann auch entlohnt werden. Es entsteht ein (befristetes) Arbeitsverhältnis mit der Pflicht zur Abführung von Steuern. Die Höhe der Entlohnung richtet sich nach der Entlohnung der freien Stelle und ist Mindestlohnpflichtig. Auch bei Bewerbern für Ausbildungsplätze heißt das also mindestens 9,35 € pro Stunde Probearbeit.

Auch bei einem Praktikum über eine paar Wochen kann der Bewerber die künftige Stelle besser kennen lernen. Gerade bei Auszubildenden, die noch keine genaue Vorstellung vom Berufsbild haben, kann das sinnvoll sein und verhindert Ausbildungsabbrüche. Bei einem Praktikum muss vor allem das Lernen im Vordergrund stehen. Der Praktikant kann kleinere Aufgaben übernehmen, vor allem soll er aber einen guten und breiten Einblick in den Beruf bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Praktikum nicht Mindestlohnplfichtig. Das ist zum Beispiel der Fall wenn es sich um ein Berufsorientierungspraktikum von bis zu drei Monaten handelt.

Trotz Corona sind Praktika, Schnuppertage und Probearbeiten erlaubt. Wichtig ist, dass auch der Bewerber über alle Schutzmaßnahmen infomiert wird und diese einhält.



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