Praktikumstag bei einjähriger Berufsfachschule derzeit nicht zulässig

Der Pflichtpraktikumstag der einjährigen Berufsschule entfällt derzeit aufgrund der Schulschließungen. Durch die sich abermals verschärften Situation hat sich das Kultusministerium dazu entschieden, die Option eines freiwilligen Praktikumsbesuchs ebenfalls nicht aufrechtzuerhalten. Bitte beachten Sie, dass der Schüler nicht mehr über die Schule versichert ist, sollte er dennoch freiwillig in den Betrieb kommen. In diesem Fall muss ein Praktikumsvertrag unter Beachtung des Mindestlohns geschlossen werden. Mindestlohnpflichtig sind alle Praktikanten, die nicht mehr im Rahmen eines dreimonatigen Berufsorientierungspraktikums im Betrieb mitarbeiten. Zu diesen drei Monaten müssen auch die bereits geleisteten und noch kommenden Betriebstage der Berufsfachschule gezählt werden. Das Kultusministerium rät dringend davon ab, derzeit Praktikanten zu beschäftigen um die Anzahl der Kontakte möglichst gering zu halten.



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