Das Kultusministeriums bittet alle ausbildenden Betriebe, Auszubildende bei der Umsetzung der berufsschulischen Inhalte, auch beim Ausdruck der Lernmaterialien, zu unterstützen.
Dazu soll den Auszubildenden genug Zeit eingeräumt werden um die Aufgaben, die sie weiterhin von der Berufsschule bekommen auszuführen oder um Schulstoff im Eigenstudium zu erarbeiten und vertiefen. Dies kann durch Freistellung am eigentlichen Berufsschultag erfolgen oder durch das zur Verfügung stellen eines separaten Raums. Die schulischen Arbeiten sind keine Hausaufgaben, die in der Freizeit erledigt werden sollen, sondern ein Ersatz für die Präsenzzeit in der Berufsschule. Dies ist als Ausbildungszeit anzurechnen. Für alle Auszubildenden und ganz besonders für Auszubildende im 3. Lehrjahr, bei denen die Abschlussprüfung ansteht, ist die Umsetzung dieser Empfehlung sehr wichtig.