Berufsanerkennungsgesetz als Chance zur Fachkräftesicherung — Handwerkskammer hat über 500 ausländische Berufsabschlüsse anerkannt – Noch viele Ausbildungsstellen für dieses Jahr frei
Das regionale Handwerk sucht weiter Fachkräfte. Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die zentrale Ressource für die rund 20.000 Handwerksbetriebe im Gebiet der Handwerkskammer Ulm. Denn die Fachkräfte arbeiten in den Betrieben zwischen Ostalb und Bodensee die Kundenaufträge ab. Qualifizierte Fachkräfte kommen dabei auch aus dem Ausland. Handwerkerinnen und Handwerker, die etwa Solaranlagen installieren, Smart Homes möglich machen können oder den Traum vom Eigenheim verwirklichen, sind gefragt. Das zeigt auch ein Blick auf die offenen Stellen in Handwerksbetrieben. Aktuell sind 915 Ausbildungsstellen im Kammergebiet frei. Allein in der Fachkräftebörse der Handwerkskammer Ulm sind 139 Stellen für ausgelernte Handwerker frei gemeldet. Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm: „Wer Fachkräfte hat, hat den Markt. Fachkräfte aus dem Ausland nehmen keine Arbeitsplätze weg. Im Gegenteil: Sie helfen dabei, die Versorgung der Bevölkerung in der Region aufrecht zu halten.“
Berufsanerkennungsgesetz wird zehn Jahre alt
Um Fachkräften aus dem Ausland die Zuwanderung nach Deutschland zu erleichtern, ist vor zehn Jahren das Berufsanerkennungsgesetz gestartet. Seither haben 505 ausländische Handwerkerinnen und Handwerker im Kammergebiet die Möglichkeit genutzt, ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse bewerten zu lassen. 2021 haben 214 Handwerker ihren ausländischen Berufsabschluss im Gebiet der Handwerkskammer Ulm anerkennen lassen. Über 400 Beratungen haben in der Handwerkskammer stattgefunden. Ob Berufsabschlüsse anerkannt werden können, prüft die Handwerkskammer Ulm entsprechend dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Dabei werden die theoretischen und praktischen Inhalte und Anforderungen der ausländischen Bildungsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen verglichen. So können die handwerklichen Qualitätsstandards der Gesellen- und Meisterbriefe erhalten bleiben und gleichzeitig bereits erworbene Fähigkeiten genutzt und ergänzt werden. Mehlich: „Die Bedeutung dieses Bereichs für die Gewinnung von Fachkräften nimmt zu. Wir werden ihn deshalb ausbauen.“
Volle Anerkennung des Berufsabschlusses über Anschlussqualifizierung möglich
Nicht immer sind die Unterlagen über die ausländische Berufsausbildung und die Berufserfahrung einer möglichen Fachkraft, die in einem Handwerksbetrieb arbeiten möchte, aussagekräftig genug. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens gibt es deshalb die Möglichkeit einer Qualifikationsanalyse. So zum Beispiel beim 32-jährigen Handwerker Milos Jakovljevic aus Bosnien und Herzegowina. Der gelernte Techniker für Elektroenergetik hat mithilfe von Arbeitsproben und Fachgesprächen seine Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis gestellt. Nun hat er die volle Gleichwertigkeit als Elektroniker in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik erreicht und hält die Bescheinigung in den Händen.
Kann der Abschluss eines ausländischen Handwerkers nur teilweise anerkannt werden, folgt eine sogenannten Anschlussqualifizierung. Diese kann in einem Handwerksbetrieb oder im Rahmen einer überbetrieblichen Ausbildung an der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm stattfinden.
Offene Lehrstellen nach Landkreisen:
129 im Alb-Donau-Kreis,
150 im Landkreis Biberach,
77 im Bodenseekreis,
37 im Landkreis Heidenheim,
165 im Ostalbkreis,
293 im Landkreis Ravensburg
64 im Stadtkreis Ulm.