Basiswissen für nicht-elektronische Berufe nach DGUV Vorschrift 3
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Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten werden immer für die Fertigstellung einer Arbeit elektrotechnischer Tätigkeiten benötigt. Bei Montage- oder Reparaturarbeiten werden beispielsweise festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten von NichtelektrikerInnen ausgeführt.
Zugangsvoraussetzungen
Alle Personen deren erwerbsmäßige Tätigkeit durch eine elektrotechnische Ausbildung ergänzbar ist. Insbesondere Personen mit einer abgeschlossenen, handwerklichen Ausbildung und/oder einer Berufsausbildung nach § 37 BBiG (Berufsbildungsgesetz).
Kursinhalte
Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wird eine Qualifikation erworben, die es Fachkräften erlaubt, bestimmte festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit elektrischem Strom kennen lernen. Gefahren, die aus dem Umgang mit elektrischem Strom resultieren, erkennen und beurteilen und sich sowie andere vor Gefahren schützen können.
- § 5 Handwerksordnung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 303-001 (BGG 944)
• Elektrotechnische Grundlagen
• Messung elektrischer Größen
• Elektrotechnische Bauelemente und Grundschaltungen
• Das Drehstromsystem
• Elektromotoren
• Elektropraxis
• Prüfung
Hinweis
Den Arbeitgebern wird empfohlen, der BG sowie der Haftpflichtversicherung mitzuteilen, dass sie Mitarbeitende haben, die den Fachkurs zur Elektrofachkraft erfolgreich absolviert haben. Eine Auflistung der Tätigkeiten ist ebenfalls ratsam.
Die Inhaberin / der Inhaber des Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich spätestens nach 3 Jahren nachzuschulen. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt die Inhaberin / der Inhaber nicht mehr die BG-Voraussetzungen für die Elektrofachkraft und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.
Der Fachkurs wird auf den „GebäudeservicetechnikerIn“ anerkannt. Die Lehrgangsentgelte werden inkl. Prüfungsentgelt in Rechnung gestellt.
Unser Tipp
ESF Fachkursförderung
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Sie als TeilnehmerIn können dadurch von 30 %, bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren. Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.
17.02.2025 — 28.02.2025
Seminardauer
90 Stunden
Gebühr
1.450 EURO
Teilnehmer
Max. 15 Teilnehmer
Zeiten
Mo-Fr: 08:00-15:00 Uhr
Prüfungstag in der 2. Kurswoche am Freitag
Kursnummer
104
Kurstyp
Vollzeit