Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 A & B

Kleiner Asbestschein

Der 2-tägige Sachkundelehrgang für den Abbruch und die Sanierung von Asbestzement-Produkten mit Prüfung des Gewerbeaufsichtsamtes, soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die erforderlichen Kenntnisse über den richtigen Umgang mit Asbestmaterialien nach TRGS 519, Anlage 4 vermitteln.

Gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) müssen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an fest gebundenen Asbestprodukten bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs von mindestens einem Sachkundigen geleitet und beaufsichtigt werden.

Zugangsvoraussetzungen

• Geeignet für Bauleiter, SiGeKo, Architekten, Handwerker (z.B. Dachdecker, Zimmerer, SHK, Schornsteinfeger, Elektroinstallateure), Entsorger, industrielle Dienstleister im Gebäudesektor die Umgang mit Asbest haben
• Personen, die beruflich in Kontakt mit Asbest kommen können (z.B. Abbruchunternehmen o.ä.)
• Sachverständige aus dem Bauwesen, SiGe-Koordinatoren oder sonstige interessierte Personen

Ihr Vorteil

• Durchführung & Beaufsichtigung von jeglichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten gemäß Anlage 4 TRGS 519
• Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519
• Anwendung sämtlicher „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind (vgl. auch DGUV Information 201-012 bzw. BGI 664)
• Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbest-Produkten nach Nummer 2.10 TRGS 519

Kursinhalte

• Herkunft, Verwendung und Materialeigenschaften von Asbest
• Schwach und fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
• Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
• Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestzementprodukten, Arbeitsverfahren geringer Exposition
• Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, Reach-V, ChemG, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, StGB)
• TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
• Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
• Persönliche Schutzausrüstung
• Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen

Hinweis

Der Fachkurs endet mit einer Prüfung, die vom Regierungspräsidium Tübingen abgenommen wird.
Alle 6 Jahre ist eine Auffrischung der Asbest-Sachkunde gesetzlich vorgeschrieben, um die Gültigkeit des Zertifikats zu erhalten.

Unser Tipp

ESF Fachkursförderung
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Sie als TeilnehmerIn können dadurch von 30%, bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 50% reduzierten Lehrgangskosten profitieren. Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.


10.04.2025 — 11.04.2025

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Steinbeisstraße 38
88046 Friedrichshafen

Seminardauer

20 Stunden

Gebühr

950 EURO

Teilnehmer

Max. 20 Teilnehmer

Zeiten

Mi,Do: 08:30-16:30 Uhr

Kursnummer

6

Kurstyp

Vollzeit

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