Überprüfung von Kurzarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beginnt schrittweise mit den Abschlussprüfungen bei Betrieben, die länger als drei Monate nicht mehr in Kurzarbeit sind.

Zur Zeit werden alle Betriebe angeschrieben, die Kurzarbeitergeld beziehen oder bezogen haben und über die anstehenden Abschlussprüfungen nach dem Ende der Kurzarbeit informiert. Diese Überprüfung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Gelder ordnungsgemäß ausgezahlt wurden. Denn die monatlichen Abrechnungen werden immer nur vorläufig bewilligt. Nach Mitteilung der BA wird die Prüfung in jedem Betrieb durchgeführt, der kurz gearbeitet hat. Sie erfolgt nach dem Ende der Kurzarbeit. Dabei können zum Beispiel fehlende Unterschriften oder Vollmachten nachgeholt oder falsch berechnete Urlaubs- und Feiertagsberechnungen korrigiert werden.

Die BA will dabei alles daransetzen, so aufwandsschonend wie möglich vorzugehen.



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