Vorsicht vor der „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“!

Seit Oktober 2018 verschickt die Firma „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ mit einer Postadresse in Oranienburg massenhaft Fax-Schreiben an Unternehmen.

Das Schreiben, erweckt bei vielen Betrieben einen amtlichen bzw. offiziellen Eindruck. Es wird angegeben, dass Unternehmensdaten für einen „Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ erfasst werden.

Die Empfänger werden dazu aufgefordert, Daten zum Datenschutz (Rechtsform, Betriebsname, Betriebsstätte, Telefon und Telefax, Branche, Mailadresse, Internetadresse) zu prüfen und diese bei Annahme zwecks Bearbeitung und Vervollständigung zurückzusenden. Versteckt im Kleingedruckten findet sich jedoch ein Hinweis dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages handelt:

„Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. (…) Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. Ust.: Eur 498. (…) Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt.“

Auf die Unterzeichnung folgt schnell die Rechnung. Daher wird empfohlen, das Schreiben der „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ auf keinen Fall zu unterzeichnen und zurückzusenden. Sollte dies bereits geschehen sein, sollte die Erklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten und hilfsweise fristlos gekündigt werden. Zusätzlich kann noch Strafanzeige und Strafantrag wegen des Verdachts des versuchten oder ggf. vollendeten Betruges erstattet werden.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen und Unterstützung an die Rechtsberatung der Handwerkskammer Ulm.



Telefon 0731 1425-6115
k.tausch@hwk-ulm.de