Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber

Fahren Mitarbeiter mit betriebseigenen Fahrzeugen, empfehlen wir zur Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber folgende Vorgehensweise:

  • Halbjährige Führerscheinkontrolle aller Fahrzeugnutzer durch Einblick in die Originaldokumente.
  • Kopien der Führerscheine anfertigen und aufbewahren.
  • Nur umgeschriebene oder EU-Führerscheine akzeptieren.
  • Kontrolle schriftlich mit Hilfe einer Fahrzeugnutzerliste dokumentieren und durch Unterschrift des Mitarbeiters bestätigen lassen.
  • Per Dienstanweisung Mitarbeiter zur Mitteilung bei Änderungen und Einhaltung aller Verkehrsvorschriften auffordern.



Telefon 0731 1425-6809
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