Fahren Mitarbeiter mit betriebseigenen Fahrzeugen, empfehlen wir zur Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber folgende Vorgehensweise:
- Halbjährige Führerscheinkontrolle aller Fahrzeugnutzer durch Einblick in die Originaldokumente.
- Kopien der Führerscheine anfertigen und aufbewahren.
- Nur umgeschriebene oder EU-Führerscheine akzeptieren.
- Kontrolle schriftlich mit Hilfe einer Fahrzeugnutzerliste dokumentieren und durch Unterschrift des Mitarbeiters bestätigen lassen.
- Per Dienstanweisung Mitarbeiter zur Mitteilung bei Änderungen und Einhaltung aller Verkehrsvorschriften auffordern.