Änderung des gesetzlichen Mindestlohns 2019

Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.
Bei der Festlegung des Mindestlohns orientiert sich die zuständige Mindestlohn-Kommission am Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Berücksichtigt wurden rund 700 Tarifverträge in Deutschland.

Ab 1. Januar 2019 soll der gesetzliche Mindestlohn um 35 Cent pro Stunde angehoben werden. Konkret wurde Folgendes beschlossen:

  • zum 1. Januar 2019: Anhebung auf 9,19 Euro
  • zum 1. Januar 2020: Anhebung auf 9,35 Euro



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