„Wir vergeben wertvolle Steuergelder“

Handwerkskammer Ulm zieht Bilanz: Knapp 55 Millionen Euro in zwei Monaten ins Handwerk vergeben – aber auch jeder zehnte Antrag abgelehnt – Abbau bürokratischer Hürden gefordert

Seit Ende März konnten Handwerksbetriebe mit Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise bei der Handwerkskammer Ulm Soforthilfe-Zuschüsse von Land und Bund abrufen. Das Soforthilfeprogramm für Betriebe endete nun am 31. Mai 2020. Die Schlussbilanz: Insgesamt sind 7.400 Anträge auf Soforthilfe von den 19.500 Handwerksbetrieben zwischen Ostalb und Bodensee eingegangen, von denen rund 1.000 Anträge doppelt eingegangen sind, zurückgezogen wurden oder für andere Kammern bestimmt waren. Die Handwerkskammer Ulm hat 5.440 der eingegangenen Anträge positiv geprüft und zur Auszahlung an die L-Bank empfohlen. Damit hat allein die Ulmer Kammer insgesamt 54,2 Millionen Euro an Fördersummen bearbeitet und als Soforthilfe in die regionalen Handwerksbetriebe der Landkreise empfohlen. Allerdings sind auch rund zehn Prozent aller eingegangenen Anträge zur Ablehnung empfohlen worden. Denn die Handwerkskammer Ulm richtet ein besonderes Augenmerk darauf, dass das Steuergeld dort ankommt, wo es hin soll. Im Schnitt hat eine Antragsbearbeitung etwa fünf Tage gedauert. „Wir wollten schnell und unbürokratisch sein. Die Zuschüsse waren für viele überlebenswichtig. Aber es ist eben auch Steuergeld und dieses wird nur dorthin gelenkt, wo die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen“, betont Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. In den ersten Tagen des Programms war häufig der Eindruck entstanden, diese Beträge seien für alle Betriebe zurechtgelegt.

Zu den Hauptgründen für die Ablehnung zahlreicher Anträge zählen: eine fehlende Begründung der Antrag stellenden Handwerksbetriebe, warum ein Liquiditätsengpass besteht, aber auch formale Fehler in den Anträgen sowie das Einreichen unvollständiger Antragsformulare. So mancher Handwerksbetrieb hatte bei der Antragstellung mit bürokratischen Hürden zu kämpfen und war dabei auf fachliche Unterstützung der Berater an der Corona-Hotline der Handwerkskammer angewiesen. Die Handwerkskammer Ulm setzt sich schon lange dafür ein, die Bürokratie im Handwerk abzubauen. „An diesem sogenannten vereinfachten Verfahren schon sieht man: Handwerksbetriebe profitieren oft nicht von öffentlichen Förderungen, einfach weil schon die Verfahrenshürden zu hoch sind“, so Mehlich. 

Nach Auffassung der Handwerkskammer sollte nun die Zeit der Zuschussverteilung zu Ende gehen. Die Zuschüsse waren wichtig für die schnelle Sicherung und die akute Rettung von unverschuldet in Not geratenen Betrieben. Sie seien jedoch auch ein Wettbewerbseingriff und jetzt brauche es wieder Signale nach vorne, ohne weiteres Geld breit zu vergeben. Laut Handwerkskammer Ulm ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt für die Politik, private und öffentliche Aufträge zu ermöglichen und anzureizen. Denn: Aufträge sind besser als Zuschüsse oder reine Finanzspritzen, für die es keine Gegenleistung gibt. Die Handwerkskammer fordert deshalb die Ausweitung des sogenannten Handwerkerbonus bei Privataufträgen und ein Investitionshilfeprogramm für Kommunen und ihre Aufträge.

Nachfolgeprogramm wird auf den Weg gebracht
Die Antragsfrist für die Soforthilfe Corona des Landes Baden-Württemberg endete zum 31. Mai 2020. Das Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie führt jedoch dazu, dass die laufenden Einnahmen vieler Betriebe auch weiterhin unter den laufenden Kosten liegen. Bund und Länder arbeiten daher momentan an einem branchenübergreifenden Nachfolgeprogramm zur Soforthilfe, das auch Handwerksbetriebe nutzen können. Das Nachfolgeprogramm wird schnellstmöglich auf den Weg gebracht und voraussichtlich andere Förderbedingungen enthalten, die ebenfalls wieder über die Handwerkskammern zu beantragen sind.