Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer muss bis Ende 2019 neu geregelt werden.
In seinem jüngsten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für unzulässig erklärt. Bis zum Jahresende 2019 hat der Gesetzgeber nun die Auflage erhalten, eine Reform auf den Weg zu bringen. „Das wird ein Haufen Arbeit für die Kommunen. Und die darf für unsere Betriebe nicht schon wieder zu mehr Bürokratie führen und auch keine neuen Kosten auslösen“, bewertet Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.
Die Grundsteuer stellt mit rund 13 Milliarden Euro pro Jahr eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen dar – auch im Kammergebiet der Handwerkskammer Ulm. Alleine im Stadtkreis Ulm waren dies im Jahr 2016 beinahe 25 Millionen Euro, im Alb-Donau Kreis über 21 Millionen Euro. „Die Grundsteuer braucht nicht ersatzlos gestrichen werden. Wir haben ein Interesse an einer stabilen Finanzausstattung unserer Kommunen, damit sie investieren können“, erklärt Dr. Tobias Mehlich. „Aber es ist in unserer Region auch so, dass die kommunalen Finanzen so gut und positiv stehen, wie seit vielen Jahren nicht mehr. Da darf man auch ein wenig Entlastung an die Bürger und Betriebe zurückgeben“, so Mehlich weiter.
Die Zeit drängt. Nach der Verkündung einer Neuregelung darf die bisherige Bewertungsgrundlage nur noch für fünf Jahre, jedoch bis spätestens Ende 2024 angewandt werden.
Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm (Foto: Handwerkskammer Ulm).