Betriebe dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden

Handwerk hat Interesse daran, dass Schwarzarbeit bekämpft wird und abnimmt

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm verurteilt Schwarzarbeit und will, dass diese verfolgt und geahndet wird. Das Image des Handwerks leidet unter den Betrieben, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Deshalb begrüßt die Kammer die jüngste Aufstockung der finanziellen Mittel zur Bekämpfung von Schwarzarbeit durch Bundesfinanzminister Olaf Scholz sowie die Aufstockung der Personalstellen für Ermittler. Scholz hatte Mindestlohnkontrollen sowie mehr Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch den Zoll angekündigt. Zudem plant er mehr Personal und Geld für Schwarzarbeitsermittlungen bis 2021. „Verfolgung von Schwarzarbeit ist eine schwierige Aufgabe. Es gilt die richtigen Betriebe nicht unnötig zu belasten und gleichzeitig die „schwarzen Schafe“ zu finden“, hält Hauptgeschäftsführer Dr. Tobias Mehlich fest. Die Handwerksbetriebe befürworteten eine strenge Verfolgung von Schwarzarbeit. Andererseits werde durch zusätzliche Vorgaben der Betriebsalltag noch bürokratischer und komplizierter. „Wir jagen ein oder zwei „Schwarze“ und die große, ordentliche Mehrheit muss den Verdacht und die Bürokratie aushalten“, Mehlich weiter.

Die Handwerkskammer hat selbst keine Ermittlungsbefugnisse mehr bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und kann sich lediglich an die von der öffentlichen Hand eröffneten und betriebenen Verfahren anhängen. Im letzten Jahr hat die Kammer im Zuge dessen in Ihrem Gebiet zwischen Ostalb und Bodensee 104 Verfahren gegen Betriebe geführt und dabei Ordnungsgelder in Höhe von 62.160 Euro erzeugt. „Der Umgang vieler Behörden mit dem Thema ist für uns aber insgesamt enttäuschend“, so Mehlich. „Da bleibt so viel auf der Strecke, manchmal fehlt der Wille, manchmal Personal und so bleibt’s ungeahndet.“

Ebenfalls hatte das Ministerium angekündigt gezielt Prüfungen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz in Betrieben durchzuführen. In diesem Zusammenhang weist die Handwerkskammer Ulm daraufhin, dass es nicht zu einem Generalverdacht gegen Unternehmer kommen dürfe. „Wenn jetzt in einer konzertierten Aktion geprüft und ermittelt wird, dann wollen wir aber auch wissen, bei wie vielen Betrieben es sauber und ordentlich läuft. Und das wird die große Mehrheit sein“, so Mehlich. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, regionale Unternehmen würden flächendeckend gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. „Das lässt schon der Arbeitsmarkt im Handwerk gar nicht zu.“ Die Kammer hat angekündigt, die Ergebnisse der konzertierten Zollaktion im Nachgang nachzufragen und auch zu veröffentlichen.

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