Handwerk fordert Verursacherhaftung bei Diesel-Nachrüstung

Politik und Hersteller müssen eine schnelle Lösung für die Handwerksbetriebe finden

Die Diskussion um Dieselfahrverbote verunsichert die rund 19.500 Betriebe im Gebiet der Handwerkskammer Ulm. In dieser Woche soll durch die Bundesregierung endlich Klarheit geschaffen werden, was mit den Diesel-Nachrüstungen geschieht und wer letztendlich die Kosten zu tragen hat. Nach wie vor ist unklar, ob die Handwerker ihren Fuhrpark erneuern müssen, was dort erhebliche Kosten erzeugen würde. Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm betont: „Wir erwarten jetzt vom Verursacher, der Automobilindustrie, dass sie das Problem durch Nachrüstungen auf ihre Kosten löst. Es kann doch nicht sein, das sich der Verursacher auf die Position zurückzieht: ‚Ihr Handwerker könntet bei mir jetzt ein neues Auto kaufen, das den Vorgaben für Co2-Emissionen entspricht.‘ Dann wäre die Verursachung des Schlamassels letztlich ja eine Verkaufsstrategie.“ Die Handwerkskammer Ulm und ihr Verkehrsausschuss pochen darauf, dass der Schaden und die Nachrüstungskosten nicht am fahrenden Handwerksbetrieb hängen bleiben.

Politik und Hersteller müssen jetzt eine Lösung liefern. Denn weder die Handwerksbetriebe, noch die Verbraucher sind für die Entwertung von Diesel-Fahrzeugen verantwortlich. Die Fahrzeuge sind für die Handwerker und deren Kunden beziehungsweise Baustellen unverzichtbar. Fahrverbote blockierten die Versorgung der Bevölkerung in der Fläche. Wären der Stadtkreis Ulm sowie der Alb-Donau-Kreis betroffen und würden in die Umweltzone fallen, wären über 4.000 Betriebe betroffen; auch im Ostalbkreis und Landkreis Ravensburg wären jeweils über 4.000 Betriebe betroffen, im Landkreis Heidenheim über 1.500 Betriebe, im Landkreis Biberach mehr als 2.600 Betriebe und im Bodenseekreis mehr als 2.700 Betriebe.

Zuletzt mussten die Handwerker ihren Fuhrpark erst 2015 mit der Umstellung auf die Euro-5-Norm umfassend erneuern. Die Investitionszyklen für neue, oft sondergefertigte Fahrzeuge, sind in Handwerksbetrieben auf acht Jahre und länger ausgerichtet. Nach zwei Jahren nun wieder den Fuhrpark auszutauschen, ist unwirtschaftlich und bedeutet im Endeffekt höhere Handwerkerpreise für die Verbraucher. Auf Dauer verteuert dies die Handwerkerleistungen beim Verbraucher.

 

Bildquelle: Handwerkskammer Ulm