Handwerk bietet Anreize zur Fort- und Weiterbildung

Fortbildungen bei der Handwerkskammer Ulm werden mit bis zu 70% bezuschusst.

Fort- und Weiterbildungen sind fürs Handwerk zentral, denn der Verbraucher erwartet moderne und technologisch aktuelle Produkte und Leistungen. Die Handwerkskammer Ulm fordert fortgesetzt, die eklatante Benachteiligung der beruflichen gegenüber der akademischen Bildung in der Fortbildungsförderung zu reduzieren. Für die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung ist es daher ein wichtiger Schritt, dass die Förderung der Fort- und Weiterbildung im Handwerk durch Zuschüsse bis auf 70% der Fortbildungskosten ausgedehnt werden konnte. „Berufliche Bildung kostet den Lernenden oder die Betriebe viel Geld und es ist gut, dass die finanzielle Belastung für unsere Betriebe und die Mitarbeiter dort zunehmend durch erhebliche finanzielle Zuschüsse entlastet werden. Das ist ein wichtiger Schritt für die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung auch nach der Ausbildung“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.

Wer in Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet, darf bei bestimmten Kursen mit einem Zuschuss zwischen 30 und 50 Prozent rechnen. Nun wurde die allgemeine Fachkursförderung um eine Förderung für Teilnehmer/innen ohne Berufsabschluss mit einem Zuschusssatz von 70% durch den Europäischen Sozialfond erweitert. Neben diesem Angebot sorgt die Handwerkskammer auch dafür, dass der Zuschuss tatsächlich fließt und der Teilnehmer keinen bürokratischen Aufwand mit dieser Kostenentlastung hat.

„Fort- und Weiterbildung sind in jedem Alter und jedem Ausbildungsstadium wichtig“, sagt Mehlich. „Häufig nutzt der Handwerker oder Betrieb die erzielten Förderungen nicht, weil die Bürokratie und der Aufwand zu hoch sind. Das machen wir für den Fortbildungsinteressierten. Es gibt also keine Ausrede mehr gegen Fortbildung und der Eigenanteil wird sehr gering angesichts dieser Bezuschussung“.

Seit 2015 hat die Handwerkskammer Ulm in diesen Kursen knapp 2.000 Teilnehmer mit einer Gesamtsumme von über 428.000 Euro gefördert. Teilnehmer unter 50 Jahren erhalten 30 Prozent Zuschuss; Teilnehmer, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, erhalten 50 Prozent Zuschuss. Unter die neue Förderung fallen alle, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und keinen Studienabschluss haben. Auch ein (noch) nicht anerkannter ausländischer Abschluss in Deutschland erfüllt die Voraussetzung, um 70% Zuschuss zu erhalten. „Damit ist auch unsere neue Zielgruppe, die Studienabbrecher, abgedeckt“, so Mehlich. „Das Handwerk braucht Menschen, die begeistert sind und Freude an ihrem Beruf haben, der jeden Tag ein bisschen anders ist und sich ständig weiterentwickelt“.

Die Kurse dienen dem Erwerb, Erhalt oder der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie umfassen mindestens 8 und höchstens 240 Unterrichtseinheiten im modularen Aufbau im Umfang von maximal zwölf Monaten und einer Kursgebühr in Höhe von 8.000 Euro netto. Zu den geförderten Kursen zählten bei der Handwerkskammer in der Förderperiode 2017/2018 beispielsweise der Ausbilderschein nach AEVO, Meistervorbereitung mit dem Vorbereitungskurs Mathematik, Schweißkurse, 3D-Druck-Fachlehrgänge, CNC-Schulungen, Fachkurse zur/zum Geprüften Gabelstaplerfahrer/in oder Gebäudeenergieberater und viele mehr. Für die neue Förderperiode seit dem 1. September bis 31. August 2019 hat die Handwerkskammer Ulm den Zuwendungsbescheid bereits für insgesamt 95 Kurse und einem Volumen von 245.361 Euro erhalten.

Interessierte melden sich bei Sabrina Witte, Beratung und Information. Telefon: 0731 14257132, E-Mail: s.witte@hwk-ulm.de.

 

 

Fort- und Weiterbildungen sind fürs Handwerk zentral, denn der Verbraucher erwartet moderne und technologisch aktuelle Produkte und Leistungen.

Bildquelle: Handwerkskammer Ulm