Arbeiten an Weihnachten und Silvester

Zum Jahresende stellen sich viele Arbeitnehmer und Chefs die Frage, ob am 24. Dezember sowie am 31. Dezember Urlaub genommen werden muss.

Anders als der erste und der zweite Weihnachtstag sowie der Neujahrstag gelten Heiligabend und Silvester als ganz normale Arbeitstage.

Die Arbeitnehmer sind damit grundsätzlich am 24. und 31. Dezember zum Arbeiten verpflichtet. Möchten sie frei haben, muss Urlaub beantragt und genommen werden.

Etwas anderes gilt, wenn im Arbeitsvertrag einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich vereinbart wurde, dass an diesen Tagen nicht gearbeitet werden muss und der Mitarbeiter ohne Urlaub zu nehmen bezahlt freigestellt wird.



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