Ablehnung von Entschädigungsanträgen für Nichtgeimpfte

Ab dem 15. September 2021 müssen Nichtgeimpfte damit rechnen, dass sie für einen quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall in Baden-Württemberg keine Entschädigung mehr erhalten.

Grund dafür ist eine Regelung des Infektionsschutzgesetzes, nach der eine Entschädigung ausscheidet, wenn die Quarantäne durch eine vorherige Schutzimpfung hätte vermieden werden können.

Das Impfangebot ist nach der Einschätzung des Sozial- und Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg nun ausreichend verfügbar, da bis zum 15. September 2021 für jede Person über 18 Jahren ein ausreichend verfügbares Impfangebot bestand. Wer dieses Angebot nicht wahrnimmt, muss für Quarantäneanordnungen nach dem 15. September 2021 davon ausgehen, nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes vom Land Baden-Württemberg für den quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall keine Entschädigung mehr zu erhalten.

Arbeitnehmer unter 18 Jahren sind davon nicht betroffen und können weiter mit Entschädigungszahlungen rechnen, da die STIKO für Kinder und Jugendliche erst am 16. August 2021 eine Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen ausgesprochen hat. Eine vollständige Immunisierung kann bei Jugendlichen damit noch nicht erwartet werden.