Derzeit geht eine massive Abmahnwelle aufgrund eines Urteils des Landgerichts München I, umher. Das Urteil spricht einen Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zu, wenn durch datenschutzwidrige Benutzung von „Google Fonts“ gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen wird. „Google Fonts“ ist ein Tool, das für bestimmte Schriftarten benötigt wird und durch das Daten, wie die IP-Adresse des Besuchers der Webseite an Google mit Firmensitz in den USA weitergeleitet werden.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 16. Juli 2020 klargestellt, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur an Drittländer übermittelt werden dürfen, wenn sie in diesem Drittland einen im Wesentlichen gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU. Für die USA hat er ein solches angemessenes Schutzniveau verneint. Somit wäre der Datentransfer auf US-Server der Firma Google ohne Einwilligung des Webseiten-Besuchers rechtswidrig.
Rechtsanwälte und Privatpersonen berufen sich nun auf diese Rechtsprechung und mahnen in großem Umfang Webseitenbetreiber ab, die noch „Google Fonts“ nutzen.
Daher sollten Sie – auch wenn Sie bisher nicht von der Abmahnwelle betroffen sind – prüfen, ob Ihre Webseite noch „Google Fonts“ nutzt. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich am besten an Ihren Webseiten-Administrator.
Wenn Personen oder Kanzleien sich das Urteil des Landgericht München I zunutze machen, indem sie systematisch nach Verstößen suchen, so kann dies allerdings gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen. Wenn also nur der Zweck verfolgt wird, möglichst viele Unternehmer anzuschreiben und damit Geld zu verdienen, dann ist dies kein schutzwürdiges Interesse und kann dem Schadensersatzanspruch entgegenstehen. Denn, wer gezielt nach Datenrechtsverstößen sucht, kann sich nicht unbedingt darauf berufen, dass seine Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt werden, wenn er oder sie fündig wird.
Bei technischen und datenschutzrechtlichen Fragen, wenden Sie sich gerne an Herrn Markus Jehle unter Telefonnummer: 0731 1425 – 6384.
Falls Sie allgemeine rechtliche Fragen (wie etwa Reaktionsmöglichkeiten auf Abmahnmahnschreiben) haben, wenden Sie sich bitte an Frau Lena Renner unter Telefonnummer: 0731 1425 6108.