Alle Jahre wieder: Verjährungsfristen zum Jahresschluss 2022

Jedes Jahr verjähren zum 31.12. Zahlungsansprüche, die einer in Jahren bemessenen Verjährungsfrist unterliegen.

Tritt die Verjährung ein, kann der Schuldner sich darauf berufen und die Zahlung verweigern. Betriebe können dann ihre Ansprüche nicht mehr erfolgreich durchsetzen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist (= Regelverjährungsfrist) beträgt nach § 195 BGB drei Jahre, sodass mit dem Schluss des Jahres 2022 Forderungen verjähren, die 2019 entstanden sind. Der Regelverjährungsfrist unterliegen Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen.

Vor Ablauf des Jahres 2022 bietet es sich also an, 3 Jahre alte Forderungen aus Werk- und Kaufverträgen aus dem Jahr 2019 zu prüfen.

Durch eine außergerichtliche Mahnung oder Zahlungsaufforderung kann die Verjährung allerdings nicht verhindert werden. Die wichtigsten Mittel zur Hemmung der Verjährung sind: Klageerhebung, Mahnverfahren, Streitverkündung und das Insolvenzverfahren.

Dabei bietet sich vor allem das Mahnverfahren an. Dieses können Sie hier online selbst beantragen.