Änderung des gesetzlichen Mindestlohns ab Januar 2020

Im Blitzlicht November 2018 hatten wir Sie bereits über den Beschluss der Mindestlohnanpassungsverordnung durch das Bundeskabinett informiert. Darin ist eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Stufen jeweils zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 vorgesehen. Die erste Stufe der Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Tarifindex in den Jahren 2016 und 2017. Die zweite Stufe berücksichtigt auch die Abschlüsse im ersten Halbjahr 2018.

Mit Veröffentlichung der zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns im Bundesgesetzblatt wurde der gesetzliche Mindestlohn zunächst zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Nunmehr steht zum 1. Januar 2020 die nächste Erhöhung auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde an.



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