Eintragung im Transparenzregister – Bußgeld droht!

Um Geldwäsche zu bekämpfen hat die EU alle europäischen Länder verpflichtet ein sogenanntes Transparenzregister einzurichten. Alle juristischen Personen des Privatrechts (UG, GmbH, AG, e.V.) und im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG) müssen ihre sogenannten wirtschaftlich Berechtigten, also ihre Gesellschafter, in diesem Register melden. Eine Meldung kann unterbleiben, wenn sich die wirtschaftlich Berechtigten aus dem Handelsregister ergeben, denn das Handelsregister gibt die bei ihm digital eingetragenen Daten an das Transparenzregister weiter. Da viele Handelsregister die Gesellschafterlisten vor 2007 zum Teil noch nicht digitalisiert haben, sodass die Handelsregister diese Daten elektronisch an das Transparenzregister weiterleiten können, sollte zur Vorsicht geprüft werden, ob die Übermittlung an das Transparenzregister bereits erfolgt ist. Das Unterlassen der Meldung ist mit einer Geldbuße belegt. Zudem werden Verstöße gegen die Mitteilungspflicht ab 2020 im Internet veröffentlicht. Weitere Informationen zum Transparenzregister und zur Registrierung erhalten Sie unter www.transparenzregister.de



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