Ab dem 28.04.2020 gelten neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung. Ziel dieser Änderungen ist es, Fußgänger und Fahrradfahrer besser zu schützen.
Die für das Handwerk wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst:
1. Parken und Halten Es besteht nun ein generelles Halteverbot auf Fahrrad-Schutzstreifen. Das bisher zulässige Halten von bis zu drei Minuten gilt nun nicht mehr. Bei Vorliegen eines Radweges an Kreuzungen und Einmündungen darf ab sofort erst ab einen Abstand von 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkante geparkt werden – bisher waren es 5 Meter. Zudem wurden die Geldbußen deutlich erhöht: Für das Parken auf einem Behindertenparkplatz, einem Geh- oder Radweg oder dem Parken in zweiter Reihe werden nun 55€ fällig. Bei einer dabei zusätzlich bestehenden Behinderung oder Gefährdung Dritter kann diese Geldbuße auf bis zu 110€ und einem Punkt erhöht werden. Erhöht wurden ebenfalls die Geldbußen für unerlaubtes Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen, Parken im Halteverbot und sonstigen Verstößen beim Parken.
2. Rechtsabbiegen für Fahrzeuge über 3,5 t Innerorts müssen LKWs von über 3,5t beim rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Wird dies nicht eingehalten, droht ein Bußgeld von 70€ und einem Punkt.
3. Höhere Strafen für zu schnelles Fahren. Ab sofort werden Geschwindigkeitsverstöße deutlich härter bestraft: Innerorts drohen nun ab 21 km/h zu viel nicht nur 80€ Strafe und einem Punkt auch ein Monat Fahrverbot! Außerorts gilt dies ab 26 km/h. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß von bis zu 20 km/h wurden ebenfalls deutlich erhöht.
Eine genaue Auflistung der neuen Regelungen und festgesetzten Sanktionen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur.