Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin per Telefon möglich

Durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)  wurde die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit bis zum 18.05.2020 verlängert: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen der oberen Atemwege, jedoch ohne schwere Symptomatik, kann für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach rein telefonischer Anamnese erfolgen. Eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit kann einmalig, ebenfalls wieder im Wege der telefonischen Anamnese für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen festgestellt werden.



Telefon 0731 1425-6115
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