Änderungen und neue Gesetze im Oktober 2020

Reisewarnungen

Ab dem 1. Oktober 2020 gelten wieder differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder. Damit endet die pauschale, weltweite Reisewarnung, die bis zum 30. September 2020 bestand. Eine Reisewarnung in Bezug auf Corona soll dann ausgesprochen werden, wenn ein Land den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschreitet. Außerdem sind im Hinblick auf Corona-Risikogebiete folgende Hinweise zu beachten:

  • Es gilt weiterhin eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen in Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet ausgewiesen sind.
  • Zudem wird von nicht notwendigen touristischen Reisen in Länder abgeraten, die zwar nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, für die aber Einreisebeschränkungen nach Deutschland gelten oder umgekehrt Einreisebeschränkungen aus Deutschland beschlossen wurden.
  • Generell werdenReisende um besondere Vorsicht gebeten.

Insolvenzrecht

Wegen der Corona-Krise wurde Anfang März 2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Da die Corona-Pandemie jedoch noch nicht überwunden ist macht die Unsicherheit vielen Unternehmen weiterhin zu schaffen. Ein Gesetz, das die Insolvenzaussetzung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, ist nun in Kraft getreten. Diese Verlängerung soll jedoch nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen die Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden wodurch Arbeitsplätzen erhalten und bestehende Strukturen bewahrt werden können.



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