Im Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) ist nun festgelegt, dass das vergabespezifische Mindestentgelt dauerhaft an die Höhe und sonstigen Vorgaben des bundesgesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz angeglichen ist. Damit entsprechen sich nun das vergabespezifische Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen in Baden- Württemberg und der bundesgesetzliche Mindestlohn. Öffentliche Aufträge dürfen damit nur an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten entsprechend des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bezahlen, sofern diese Arbeitnehmer unter das Mindestlohngesetz fallen.
Die Angleichung findet dabei immer automatisch statt, sobald sich der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz ändert.
Der bundesgesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab dem 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto pro Stunde, zum 1. Januar 2022 folgt eine Anhebung auf 9,82 Euro brutto pro Stunde und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto pro Stunde.