Inkrafttreten des Gesetzes zur Führung des Unternehmens-Basisregisters (UBRegG)

Das Gesetz für das geplante Unternehmens-Basisregister, das sogenannte Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) wurde am 14. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit in wesentlichen Teilen am 15. Juli 2021 in Kraft. Dadurch wird künftig beim Statistischen Bundesamt ein einziges Register über Basisdaten von Unternehmen geführt werden.

Ursprünglich war im Gesetzesentwurf die Unternehmensnummer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung als einheitlichen Identifikator vorgesehen, nun wird allerdings die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139 c der Abgabenordnung als einheitlicher Identifikator fungieren. Der ZDH konnte sich mit seiner Forderung nach einer Aufnahme der Handwerkskammern in den Kreis der Registerstellen nach§ 5 UBRegG nicht durchsetzen. Geplant ist laut Wirtschaftsministerium, dass das Basisregister für Unternehmensstammdaten erst bis etwa 2024 in der Praxis voll genutzt werden kann. Ziel ist es Bürokratie abzubauen, Kosten zu senken und Firmen eine einheitliche Wirtschaftsnummer zuzuordnen.