Arbeitspausenregelungen bei Erwachsenen

Arbeits- und Pausenzeiten für Erwachsene sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Pro Arbeitswoche sind mehr als 48 Stunden in der Regel nicht zulässig. Zwischen zwei Arbeitsschichten muss die Ruhezeit mindestens elf Stunden betragen.

Auch für Pausen gibt es folgende, gesetzliche Regelungen, an die sich Arbeitnehmende ebenso wie Arbeitgebende zu halten haben. So dürfen Arbeitnehmende ohne Pause nur maximal sechs Stunden am Stück arbeiten. Bei längerer Arbeitszeit muss eine Pause gemacht werden: etwa bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs und maximal neun Stunden mindestens eine 30 Minuten Ruhepause – bei mehr als neun Stunden pro Tag, eine Pause von mindestens 45 Minuten. Die Pausen können entweder am Stück genommen werden oder aufgeteilt werden in Zeiträumen die mindestens 15 Minuten beanspruchen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen müssen dabei eingehalten werden. Arbeitgebende können dabei eine feste Pausenzeit, aber auch einen Zeitraum bestimmen, innerhalb dessen die Pausen individuell genommen werden können. Es ist nicht möglich, auf Pausen zu verzichten, um dadurch früher Feierabend zu machen. „Zigarettenpausen“ von weniger als 15 Minuten zählen nicht zu den geforderten Pausenzeiten nach dem Arbeitszeitgesetz.

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