Arbeitszeiterfassung – Pflicht? Händisch? Elektronisch?

Viel Raum für Diskussion bietet das bereits im September 2022 ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht. Die Erfassung der Arbeitszeit ist Pflicht, eine gesetzliche Regelung lässt dagegen auf sich warten.

Trotzdem gilt, dass Arbeitgeber ein verlässliches System pflegen müssen, um Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Auch Überstunden sind zu dokumentieren. Bislang kann die Dokumentation händisch erfolgen, ob eine elektronische Zeiterfassung generell zur Pflicht wird bleibt abzuwarten. Die Erfassung der Arbeitszeit kann an den einzelnen Arbeitnehmer delegiert werden. Dem Arbeitgeber obliegt aber die Kontrollpflicht für eine zuverlässige Eintragung und Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen.

Bereits seit April 2023 gibt es einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Ob und wann die Änderungen in Kraft treten, ist noch nicht absehbar. Dennoch empfiehlt es sich bereits jetzt ein angemessenes Zeiterfassungssystem im Betrieb zu etablieren.

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