COVID-19-Impfangebote für Handwerksbetriebe durch Betriebsärzte

MitarbeiterInnen in Handwerksbetrieben können (nach geltender Priorisierung) durch Hausärzte, in Impfzentren oder auch ab Juni von Betriebsärzten geimpft werden. Die Handwerkskammer Ulm hat eine Liste erstellt von Betriebsärzten, die ein Impfangebot an Betriebe im Kammergebiet machen.

Diese Liste wird ständig aktualisiert und ist nach Landkreisen sortiert. Bitte beachten Sie die einzelnen Angebote hinsichtlich deren Voraussetzungen zur Impfung von Beschäftigten in Betrieben vor Ort.
Bitte sprechen Sie die Rahmenbedingungen wie Impftermin, Personenzahl und Kosten etc. direkt mit den Ärzten ab.
Nachdem die Bundesregierung das Impfen durch Betriebsärzte in die Impfstrategie mit einbezieht, werden möglicherweise die Kosten für Arzt und Impfstoff durch den Bund übernommen. Dazu besteht jedoch noch keine Rechtssicherheit. Wenn die Impfpriorisierung entfällt, können die Betriebsärzte alle Impfwilligen eines Betriebes impfen.  

Viele weitere Informationen zum Impfen durch Betriebsärzte und in Betrieben finden Sie unter:  #WirtschaftImpft gegen Corona