Datenschutzerklärungen – worauf muss geachtet werden?

Speziell in der Corona-Krise hat sich gezeigt, wie wichtig die elektronische Kommunikation mit den Kunden geworden ist. Für viele Unternehmen verlagert sich ihr Geschäft immer mehr in das Internet. Dabei sind allerdings rechtliche Aspekte wie beispielsweise Datenschutz zu beachten. Wenn Sie eine Internetseite betreiben, sollten Sie sorgfältig die sogenannte Datenschutzerklärung formulieren. Diese wird auf Ihrer Webseite angezeigt und gibt dem Besucher Ihrer Homepage Auskunft darüber, was genau mit seinen persönlichen Daten geschieht. Folgende Angaben und Hinweise sollte eine Datenschutzerklärung beispielsweise enthalten:

  • Welche persönlichen Daten des Besuchers werden gespeichert?
  • Wie und wo werden diese Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet?
  • Durch wen werden die Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet?
  • Zu welchem Zweck werden die Daten gespeichert?
  • Wenn der Kunden bzw. Webseitenbesucher in die Erfassung und Speicherung seiner persönlichen Daten einwilligt, welche Rechte hat er dann im weiteren Verlauf?
  • Welche Software oder Webdienst kommt zum Einsatz bei der Speicherung der Daten?

Speziell sollten Sie den Kunden darüber informieren, dass er ein Widerspruchs- und Auskunftsrecht darüber hat, welche konkreten Daten Sie über ihn speichern und wie lange sie diese Daten vorhalten werden. Gerne beraten wir Sie bei der konkreten, DSGVO-konformen Ausformulierung Ihrer Datenschutzerklärungen.



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