Paukenschlag-Urteil für den Datenschutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg sorgte am 16.07.2020 für einen wahren Paukenschlag in Sachen Datenschutz. Es ging dabei um die Frage, ob und wie personenbezogene Daten an Drittländer außerhalb der Europäischen Union übertragen werden dürfen.

Der EuGH stellte dabei unmissverständlich fest: Es dürfen keine personenbezogenen Daten in Drittländer transferiert werden, die nicht das Schutzniveau der EU garantieren können oder wollen. Damit sind vor allem die Vereinigten Staaten gemeint. So kommentierte das Online-Nachrichtenportal Heise.de süffisant: „Europäische Daten gehen die USA nichts an.“

Das Urteil wird gravierende Auswirkungen auf den transatlantischen Datenverkehr haben, insbesondere auf Anbieter von Cloud-Diensten wie beispielsweise Microsoft 365 und Amazon AWS. Viele Cloud-Anwendungen dürften nun rechtswidrig werden, da ihre bisherigen Rechtsgrundlagen für nichtig erklärt wurden. Im schlimmsten Fall könnten Betroffene von Unternehmen sogar Schmerzensgeld für Datenschutzverstöße verlangen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre IT-Systemlandschaft noch den gesetzlichen Anforderungen genügt, wenden Sie sich an die Handwerkskammer Ulm und fordern Sie eine kostenfreie Beratung an.



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