Der Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs – wann wird es zur Pflicht?

Nachdem wir beim letzten Newsletter und beim Tag der Sachverständigen bereits die Videoverhandlung und die elektronische Akteneinsicht thematisiert haben, darf auch in diesem Newsletter das Thema „Digitalisierung“ nicht fehlen.

Klare Zielsetzung ist es, die elektronische Kommunikation mit der Justiz weiter voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wurde noch im Jahr 2021 das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs verabschiedet, welches am 1. Januar 2022 auch in Kraft trat.

So sind seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens nunmehr alle Rechtsanwälte, Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, sämtlichen Schriftverkehr in elektronischer Form einzureichen.

Ab dem 1. Januar 2024 wird diese Pflicht gemäß der Regelung des § 173 ZPO auch auf weitere Beteiligte am Verfahren ausgedehnt. Aus Sicht des Sachverständigenwesens stellt sich dabei die entscheidende Frage, ob bei dem Gesetzeswortlaut „sonstige in professioneller Eigenschaft am Prozess beteiligte Personen“ auch die gerichtlich beauftragten Sachverständigen hierzu gezählt werden. Ebenso ist zu klären, ob neben der Einreichungspflicht auch eine passive Empfangsplicht für den Sachverständigen besteht.

Für die verpflichtende Einbeziehung der Sachverständigen haben sich zumindest die Präsidenten der Oberlandesgerichte ausgesprochen.

Eine weitere offene Baustelle ist auch die Frage der möglichen sicheren Übertragungsarten. Hier wurden in § 130a Abs. 4 ZPO unter den Nummern 4 und 5 vom Gesetzgeber das elektronische Postfach für natürliche und juristische Personen (eBO) und ein elektronischer Post- und Versanddienst gemäß § 2 Abs. 5 OZG, ein sogenanntes „Bund-ID“ oder „OZG-Zugang“ als Übermittlungsweg neu aufgenommen.

Wie diese Dienste und von welchen Anbietern umgesetzt werden, ist noch nicht abschließend klar. Bei dem entgeltfreien OZG-Zugang steht jedoch fest, dass dieser nicht vor Beginn des Jahres 2023 zur Verfügung stehen wird.

Es bleibt spannend, wir werden die Entwicklungen weiter beobachten und Sie darüber informieren.