Um das Risiko, einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt zu sein, begegnen zu können, stellt sich die entscheidende Frage, welche Art von Versicherung kommt für diese Fälle auf. Unklar ist dabei häufig, worin genau der Unterschied zwischen einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Und hierbei gilt: Sachverständiger ist nicht gleich Sachverständiger:
So ist für Sachverständigenbüros und andere hauptberuflich tätigen Sachverständigen unumgänglich, eine – zumeist deutlich kostenintensivere – Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Gerade für die Sachverständigen des Handwerks kann die gutachterliche Tätigkeit auch über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens mitversichert sein. Voraussetzung jedoch ist, dass die Tätigkeit im versicherten Gewerk des Betriebes stattfindet und im Vergleich zum Hauptbetrieb in geringfügigen Umfang erbracht wird. Auch muss darauf geachtet werden, dass die gutachterlichen Tätigkeiten in keinem Fall über die Fragen, die dem Bestellungsgebiet zuzuordnen sind, hinausgehen.
Jedoch sollte für diesen Fall ein genauerer Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der bestehenden Versicherung geworfen werden. In einigen Fällen beinhalten diese Beschränkungen oder Ausschlüsse für den Ersatz von Vermögensschäden.
Hierbei lohnt es sich häufig, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und einen Besprechungstermin mit dem zuständigen Makler zu vereinbaren, um diese Punkte zu klären und festzuhalten.