Digital geht’s gleich weiter – die elektronische Akteneinsicht für Sachverständige

Passend zum Thema der gerichtlichen Videoverhandlung kam beim Tag der Sachverständigen auch die Frage der elektronischen Akteneinsicht auf. Auch dies ein Themengebiet, an dem wohl zukünftig kein Weg vorbeiführt und ebenso wesentlich zu einer Kosten- und Zeitersparnis in der Sachverständigentätigkeit beitragen kann.

Jeder Sachverständige kennt die Situation: Ein gerichtlicher Gutachtensauftrag wurde erteilt und schon klingelt der Paketbote an der Tür. Eine Übersendung von teilweise sehr umfangreichen Verfahrensakten, die mühsam, unter Entfernung von Heftklammern, kopiert, gescannt, gespeichert, wieder verpackt und versendet werden müssen – immer mit der Gefahr verbunden, dass Akten auf dem Postweg als verschollen gelten.

Hier bietet die Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht eine elementare Erleichterung der Abläufe – und so funktioniert es:

Anträge auf Akteneinsicht werden wie bisher von den Verfahrensbeteiligten gestellt und vom Gericht geprüft. Die Verfahrensakte ist bereits in digitaler Form bei Gericht vorhanden und wird auf einem gesicherten Server im Landesverwaltungsnetz unter einer bestimmten ID abgelegt.

Diese ID wird dem Sachverständigen übermittelt und noch zusätzlich -falls noch nicht für seine Person bereits vorhanden- eine sogenannte SAFE-ID, unter welcher er Zugang zu dem für ihn freigegebenen Akteninhalt erhält.

Dann ab ins Portal, einloggen, Akte öffnen und herunterladen – so einfach kann das Leben sein!

Ausführliche Informationen durch das Team “E-Justice” des Justizministeriums Baden-Württemberg finden Sie hier