Finanzhilfen verlängert: Überbrückungshilfe III Plus (+ fiktiver Unternehmerlohn) und Neustarthilfe Plus bis 30. September 2021

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen sollen in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten bleiben. Neu hinzu kommt die sogenannte „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.  

Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.

Die Landesregierung Baden-Württemberg teilte am 14. Juli 2021 mit, dass sie auch in der Überbrückungshilfe III Plus den fiktiven Unternehmerlohn ermöglicht: Der fiktive Unternehmerlohn ist im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus ein pauschaler Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt.  

Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus soll sein, dass Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt. Ersetzt werden außerdem in der Überbrückungshilfe III Plus künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.  

Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich in der Neustarthilfe Plus von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.