Die Vorlage des gelben Impfpasses, gilt seit dem 1. Dezember nicht mehr als Impfnachweis, da er sich nicht zur digitalen Anwendung eignet. Impfpassfälschern soll es dadurch schwerer gemacht werden. Nach der neuen Corona-Verordnung ist ein Nachweis für die Impfung nur noch mit einem QR-Code möglich.
Dieser QR-Code muss aber nicht digital vorliegen, sondern kann auch in Papierform vorgezeigt werden, wichtig ist nur, dass er entsprechend ausgelesen werden kann. Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat, das Geimpfte entweder direkt bei ihrer Impfung erhalten oder mit dem gelben Impfpass im Anschluss an die Impfung in der Apotheke abholen können.
Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden. Wer einen Nachweis überprüfen muss, ist verpflichtet, elektronische Anwendungen zur Überprüfung einzusetzen, soweit dies nicht technisch ausgeschlossen ist. Möglich ist dies über die kostenfreie CovPassCheck-App. Diese finden Sie hier.