Haftpflichtversicherung bei Schülerpraktika

Schülerpraktika sind eine gute Möglichkeit für Schüler und Betriebe, sich kennenzulernen. Schülerinnen und Schüler sammeln praktische Berufserfahrungen im Beruf, sehen, wie die betriebliche Abläufe sind und kommen der Berufswahlentscheidung näher, vielleicht im gewählten Beruf und in dem Betrieb, in dem das Praktikum absolviert wurde. Betriebe können sich vom Interesse und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ein Bild machen.

Bislang konnte für Schüler, die nicht über eine Familien-Haftpflichtversicherung versichert sind, der Haftpflichtschutz durch eine Schüler-Zusatzversicherung über einen Gruppenversicherungsvertrag über die Schulen abgeschlossen werden.

Ab dem Schuljahr 2019/2020 wird die Schüler-Zusatzversicherung seitens der Schulen jedoch nicht mehr aktiv beworben. Daher besteht für Betriebe nun das Risiko, dass Schüler bei einem Schülerpraktikum über keinen Haftpflichtschutz verfügen und bei einem von diesen Schülern verursachten Schaden keine Haftpflichtversicherung dafür aufkommt.

Wir empfehlen unseren Betrieben daher, sich vor Aufnahme eines Praktikums vom Haftpflichtschutz zu überzeugen und zu fragen, ob eine Familien-Haftpflichtversicherung vorliegt.

Für weitere Fragen hilft Ihnen gerne der für Ihre Region zuständige Ausbildungsberater weiter:

Ausbildungsberater für den Ostalbkreis, Landkreis Heidenheim und Landkreis Biberach: Martin Pietschmann

Ausbildungsberater für den Stadtkreis Ulm und Alb-Donau-Kreis: Martin Maier

Ausbildungsberater für den Landkreis Ravensburg und Bodenseekreis: Michael Scheiffele



Telefon 0731 1425-8203
beratung@hwk-ulm.de

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