Seit ein paar Wochen sind die meisten neuen Azubis inzwischen schon im Betrieb. Vieles ist neu, alles ungewohnt und oft gibt es gerade am Anfang Missverständnisse. Damit sowohl Auszubildende als auch Ausbilder die Chance haben, das Ausbildungsverhältnis nochmal auf Herz und Nieren zu prüfen ist mindestens ein Monat, jedoch höchstens vier Monate Probezeit vorgeschrieben. In dieser Zeit kann der Betrieb dem Auszubildenden kündigen, genauso kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis beenden. Deshalb ist es wichtig, den Ausbildungsbeginn so zu gestalten, dass beide Seiten die Möglichkeit haben, sich ausreichend kennen zu lernen. Der Auszubildende sollte deshalb gleich am Anfang verschiedene Aufgaben bekommen – vielleicht tut er sich bei der einen oder anderen Sache noch schwer, hat aber großes Talent für etwas anderes. So hat er auch die Chance, Einblick in den vollen Umfang seiner späteren Tätigkeit zu bekommen. Wichtig ist auch, dem neuen jungen Mitarbeiter eine umfangreiche Einführung zu den im Betrieb herrschenden Regeln zu geben. Dazu gehören auch Themen, die für den langjährigen Mitarbeiter selbstverständlich wirken, für Berufsanfänger aber völliges Neuland sind. Dazu gehören zum Beispiel Dinge wie Krankmeldung, Umgangsformen mit Kunden oder Arbeitskleidung. Diese Regeln geben Sicherheit und der Arbeitgeber hat die Möglichkeit zu prüfen, ob sich der Auszubildende an Regeln hält. Denn, was ihm nicht gesagt wurde, kann ihm nicht zur Last gelegt werden. Sollte es trotzdem Schwierigkeiten geben, ist es ratsam zunächst in Ruhe das Gespräch mit dem neuen Auszubildenden zu suchen. Ausbildungsberater der Handwerkskammer unterstützen dabei auch gerne. Die Kündigung sollte wirklich nur der letzte Ausweg sein.
Die Probezeit richtig nutzen
9. Oktober 2019