Gesellenprüfung – welche Rolle spielt der Betrieb dabei?

Im November geht es wieder los: die Theorieprüfung der Gesellen- und Abschlussprüfungen stehen an. In Baden-Württemberg zählen diese Prüfungen übrigens auch gleichzeitig zu den Schulabschlussprüfungen und werden deshalb von den Berufsschulen organisiert. Rund um die Prüfungen ergeben sich einige Pflichten für die Betriebe.

Zunächst ist wichtig, die Anmeldung für die Prüfung rechtzeitig an die zuständige Stelle zu schicken. Je nach Beruf kann das die Handwerkskammer oder die Kreishandwerkerschaft sein. Ist der große Tag dann gekommen, ist der Auszubildende natürlich freizustellen. Diese Zeit ist dennoch als Arbeitszeit zu verrechnen und entsprechend zu vergüten. Minderjährige Azubis haben außerdem auch am Tag vor der schriftlichen Prüfung das Recht auf Freistellung.

Sobald der Prüfungsausschuss dem Prüfling mitgeteilt hat, dass er die Prüfung bestanden hat, ist die Ausbildungszeit beendet. Das ist besonders wichtig für Betriebe, da eine Weiterbeschäftigung zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag führt. Soll der Azubi also nicht übernommen werden, ist wichtig, ihn nach den Prüfungen nicht mehr in den Betrieb einzubestellen.

Sollte der Auszubildende durch die Prüfung fallen, verlängert sich auf seinen Wunsch die Ausbildung bis zur nächstmöglichen Prüfung für maximal ein Jahr. Sollte nach diesem Jahr die Prüfung noch immer nicht bestanden sein, ist es ein freiwilliges Angebot des Ausbildenden, den Vertrag nochmals zu verlängern.

Neben allen rechtlichen Plichten ist im Prüfungszeitraum vor allem noch ein bisschen mehr Geduld als sonst erforderlich. Viele Auszubildende sind kurz vor den Prüfungen sehr aufgeregt und haben Zuspruch und moralische Unterstützung zur dieser Zeit besonders nötig.



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