Mindestvergütung für Azubis ab Januar 2020

Bereits im Frühjahr wurde vom Bundeskabinett die Azubi-Mindestvergütung beschlossen. Das bedeutet, dass ab dem 1.1.2020 Auszubildende im 1. Lehrjahr mindestens 515 Euro erhalten müssen. Die nächsten Jahre wird dieser Betrag steigen, 2023 wird die Mindestgrenze bei 620 Euro liegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind tarifgebundene Betriebe. Sollte der Tarif weniger als 515 Euro vorsehen, ist dies auch weiterhin zulässig.

Bekommt der Auszubildende ab Januar mehr Geld, muss kein neuer Lehrvertrag bei der Handwerkskammer beantragt werden. Es ist ausreichend, die Änderung schriftlich festzuhalten und den Vertragsunterlagen beizufügen.



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