Spätestens zum neuen Jahr geht es los mit den Urlaubsanträgen – wer geht wann und wer muss wen vertreten. Bei solchen Diskussionen ziehen Azubis als „kleinstes Licht“ im Betrieb oft den Kürzeren. Deshalb müssen Ausbilder besonders darauf achten, dass auch Auszubildende zu Ihrem Recht kommen. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub hängt vom Alter des Azubis zu Beginn eines Kalenderjahrs ab. 15-jährigen Azubis stehen mindestens 30 Werktage Urlaub zu, 16-jährigen mindestens 27 Werktage, 17-jährigen mindestens 25 Werktage und volljährigen Azubis mindestens 24 Werktage. Dies wurde bereits im Ausbildungsvertrag festgehalten. Zu beachten ist auch, dass der Auszubildende den Urlaub – oder zumindest einen großen Teil davon – in den Berufsschulferien nimmt. Nur so ist gewährleistet, dass er zusammenhängend freie Tage zur Erholung hat. Sollte ausnahmsweise Urlaub dennoch außerhalb der Ferien gewährt werden, zählt dieser nicht für die Berufsschule. Diese muss der Auszubildende trotzdem besuchen. Es muss für den Schultag aber kein Urlaubstag genommen werden.
Urlaubszeiten für Azubis
3. Januar 2020