Ausbildungsvergütung – Ticket für öffentliche Verkehrsmittel darf angerechnet werden

Jeder Ausbildungsbetrieb hat die Pflicht, seinen Azubis eine angemessene Ausbildungsvergütung zu bezahlen. Nicht-Tarifgebundene Betriebe müssen also mindestens 80% der üblichen Vergütung bezahlen. Das Arbeitsgericht Herne hat im letzten Jahr entschieden, dass Jobtickets oder Azubitickets, die vom Arbeitgeber bezahlt werden, angerechnet werden dürfen. Das heißt, Vergütung + Ticketpreis müssen zusammen mindestens 80% ergeben. Ausbildende sollten aber bedenken, dass Azubis ihre Vergütung in der Berufsschule vergleichen. Da entsteht schnell ein Motivationsloch, wenn die jungen Mitarbeiter nur das Minimum verdienen.



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