Freistellung nach Berufsschule jetzt auch für Volljährige verpflichtend

Seit dem 1.1.2020 ist das modernisierte Berufsbildungsgesetz in Kraft. Neben Mindestvergütung wurde auch unter anderem die Freistellung der Azubis nach dem Berufsschulunterricht neu geregelt.

§ 15 des Berufsbildungsgesetzes legt fest, dass jetzt auch volljährige Azubis an einem Berufsschultag in der Woche für den vollen Tag freigestellt werden. Vorher galt das nur für Minderjährige. Angerechnet werden muss für diesen Tag die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit. Für Blockunterricht gilt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit. An einem zweiten Berufsschultag in der Woche kann der Auszubildende nach der Berufsschule noch in den Betrieb bestellt werden. Wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt, ist eine Beschäftigung vorher jedoch ausgeschlossen. Außerdem ist der Azubi am Tag vor den schriftlichen Prüfungen ebenfalls freizustellen.

Hallo, Ich bin HWKI, Ihr digitaler Assistant.
Wie kann ich Ihnen helfen?
HWKI (Beta)
Ihr digitaler Assistent
Der virtuelle/Digitaler Assistent „HWKI“ der Handwerkskammer basiert auf generativer künstlicher Intelligenz. Trotz sorgfältiger Entwicklung, Schulung und regelmäßiger Überprüfung der Inhalte kann nicht gewährleistet werden, dass die bereitgestellten Informationen vollständig, korrekt oder aktuell sind. Die ausgegebenen Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Beratung oder Empfehlung dar.
Insbesondere bei rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, förderrechtlichen oder technischen Fragestellungen ersetzt der „HWKI“ keine individuelle Beratung durch die zuständigen Fachabteilungen der Handwerkskammer Ulm oder durch externe qualifizierte Fachpersonen. Eine Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Inhalte entstehen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Hinweise auf mögliche Fehler oder Unklarheiten nehmen wir dankend entgegen und nutzen diese zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des „HWKI“. Auch positives Feedback ist jederzeit willkommen.