Mit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes am 01.01.2020 wurde für alle eine Möglichkeit zur Teilzeitausbildung geschaffen. Bisher konnten nur besonders Leistungsstarke Azubis die Ausbildung mit weniger Wochenstunden absolvieren. Seit diesem Jahr besteht für alle das Recht, die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um maximal 50% zu verringern. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend, jedoch maximal um 1,5 Jahre. Voraussetzung bleibt weiterhin, dass der Ausbildungsbetrieb diese verkürzte Arbeitszeit genehmigt. Vor allem jungen Eltern, Pflegenden von Angehörigen aber auch Lernschwachen oder Flüchtlingen mit mangelnden Deutschkenntnissen soll so die Chance gegeben werden, mehr Zeit zum Lernen zu haben und so eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen zu können.
Teilzeitausbildung künftig für Alle möglich
7. Februar 2020