Kein Mindestlohn für Orientierungspraktikum – auch wenn dieses unterbrochen wird

Das Mindestlohngesetz sieht für Praktika, die zur beruflichen Orientierung dienen, keinen Mindestlohn vor. Klar definiert ist der Begriff Orientierungspraktikum dabei leider nicht. Es ist jedoch von einem Orientierungspraktikum auszugehen, wenn es vor einer Ausbildung oder der Aufnahme eines Studiums geleistet wird. Länger als drei Monate darf das Hineinschnuppern in den Betrieb allerdings nicht dauern, ansonsten wird der Mindestlohn von derzeit 9,19 € pro Stunde für das gesamte Praktikum fällig.

Das Bundesarbeitsgericht urteilte in diesem Jahr, dass ein Orientierungspraktikum rechtlich und tatsächlich unterbrochen werden darf und um die Zeit der Unterbrechung verlängert werden kann. Im Klartext bedeutet dies, dass ein Praktikum von bis zu drei Monaten auch in Abschnitte gegliedert werden kann, ohne dass eine Pflicht zum Mindestlohn entsteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn in die drei Praktikums-Monate die Handwerkerferien fallen oder der Praktikant aus privaten Gründen das Praktikum unterbricht.

Übrigens: zwei Orientierungspraktika im gleichen Betrieb sind nicht zulässig. Sollten durch das zweite Praktikum insgesamt drei Monate überstiegen werden, ist für dieses Mindestlohn fällig.



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