Während der Ausbildung ist das Geld oft knapp und das Kindergeld für Eltern und Auszubildene eine große Hilfe. Bis zum 18. Lebensjahr der Kinder bekommt man dieses automatisch. Doch auch danach kann es weiter beantragt werden, wenn die Töchter und Söhne studieren oder eine Ausbildung machen. Das gilt auch bei Zweitausbildungen aus anderen Bereichen oder wenn die Zweitausbildung auf die erste aufbauen, wie zum Beispiel ein Meisterkurs. Bis zum 25. Lebensjahr der Kinder haben Eltern unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld.
Im Jahr 2020 bekommen Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 204 € pro Monat, für das Dritte 210 € und für das vierte Kind 235 €.
Beantragt werden kann das Kindergeld online über die Seiten der Bundesagentur für Arbeit oder bei der Familienkasse vor Ort.