Krankheit bei Freizeitausgleich zum Überstundenabbau

Bei einer Krankheit während des Urlaubes, können Arbeitnehmende sich die Krankheitstage wieder gutschreiben lassen, wenn den Arbeitgebenden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird.

Der rechtliche Grund dafür ist, dass Urlaub zur Erholung dient und während einer Krankheit kein regenerativer Effekt einsetzt.

Bei einem Freizeitausgleich, wie das bezahlte „Abfeiern“ von Überstunden auch genannt wird, ist dies allerdings nicht der Fall, da hier die Erholung nicht im Fokus steht. Erkranken Mitarbeitende während eines freien Tages, an dem Sie Überstunden abbauen, bekommen Sie den Tag nicht gutgeschrieben, auch wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Diese freien Tage sind eher mit einem Wochenende vergleichbar, an dem auch keine Gutschrift freier Tage erfolgt, wenn eine Krankheit darauf fällt.

Vorab muss ein freier Tag zum Überstundenabbau grundsätzlich von der Arbeitgeberseite genehmigt und beispielsweise im Dienstplan notiert worden sein.