Künstlerisches Handwerk

Handwerk hat viele Formen. Es ist eine erlernte Fähigkeit. Es erfordert Geschick. Die Gegenstände und Produkte, die dabei herauskommen haben oft funktionalen Charakter. Praktisch oder nützlich müssen sie sein. Handwerk kann aber auch anders. Details und Nuancen sind entscheidend. Sie machen ein Handwerksstück erst zu etwas Besonderem. Ohne Kreativität, Vorstellungskraft und Gestaltung geht das nicht. Ob Holz, Metall, Stein, Lehm oder Beton – wir Handwerkerinnen und Handwerker geben oft unscheinbaren Materialien ein neues Leben.

Jeder Mensch hat täglich mit Produkten aus dem Handwerk zu tun. Eine filigran getöpferte Vase beispielsweise übernimmt nicht nur eine Funktion. Sie transportiert auch Werte. Sie steht etwa für Tradition und Moderne. Ganz nebenbei vermittelt sie aber auch Emotionen. Sie ist ebenso Kunstwerk, wie die eindrucksvolle Architektur einer Kirche. Die Handgriffe eines Steinmetz- oder Steinbildhauers müssen ebenso sitzen, wie die Pinselstriche eines Kunstmalers. Ein Kachelofen spendet nicht nur Wärme. Die geschwungenen Linien und bunte Keramikfliesen machen dieses Bauwerk ebenso zu einem künstlerischen Blickfang.

Das Handwerk steht in all seinen Eigenschaften für lebendige Gestaltung. Wenn man damit beginnt, das alltägliche Handwerk als Kunst zu betrachten, eröffnet es unzählige Möglichkeiten. Entsteht zwischen den beiden Bereichen ein Dialog, dann gewinnt auch die Arbeit, die wir tagtäglich in unseren Betrieben leisten, neue Wertschätzung.  Unsere Handwerksammer versucht dabei zu unterstützen. Sei es bei den derzeit stattfindenden Ausstellungen in den Sparkassen Ulm und Ehingen. Oder bei den geplanten Verkaufsräumen, in denen künftig Handwerksbetriebe sich und ihre Arbeiten präsentieren können. So gelingt uns vielleicht zu zeigen, dass auch Handwerk Kunst ist: praktisch genutzt.


Christof Binzler, Schreinermeister und Bestatter aus Kressbronn, Vorstandsmitglied der Handwerkskammer Ulm und Kreishandwerksmeister im Bodenseekreis
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Dieser Kommentar ist erschienen in der DHZ-Ausgabe 14.