Das neue JugendticketBW ist eine gute Sache. Rund 5.000 Auszubildende in unseren Handwerksbetrieben in der Region profitieren davon. Sind junge Menschen mobil, kommen sie leichter zu unseren Ausbildungsbetrieben. Sie finden den zu ihren Talenten und Fähigkeiten passenden Ausbildungsplatz und angehende Meister eine Arbeitsstelle im Handwerksbetrieb. Unsere Kammer hat sich deshalb auch dafür stark gemacht, dass unsere Meisterstudierenden nicht vergessen werden. Das ist ein wichtiger Erfolg. Allerdings gibt es noch Nachbesserungsbedarf: Unsere angehenden Meisterinnen und Meister können bislang nur bis zu ihrem 27. Geburtstag vom neuen Tarif Gebrauch machen. Das heißt, dass jeder zweite Meisterstudierende zwischen Ostalb und Bodensee weiterhin den Preis für Erwachsene bezahlen muss. Studierende an Hochschulen oder Universitäten können dagegen weiterhin vom einem Semesterticket profitieren. Wer an einer solchen Bildungsstätte eingeschrieben ist, kann günstig den ÖPNV nutzen. In Friedrichshafen zum Beispiel, können Studierende für umgerechnet 270 Euro im Jahr eine Fahrkarte kaufen. Das ist ungerecht. Unsere handwerklichen Meisterstudierenden werden in vielen Bereichen noch immer benachteiligt. Ein Beispiel sind die Ausbildungskosten. Angehende Meisterinnen und Meister investieren durchschnittlich rund 10.000 Euro in ihr Studium. Junge Menschen, die an Hochschulen lernen, bekommen ihre Ausbildung und Prüfung dagegen kostenfrei. Im Alltag gibt es noch viele weitere Ungerechtigkeiten: Dazu gehören neben dem ÖPNV auch Weiterbildungsstipendien und das Steuergesetz. Wenn wir aber tatsächlich Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung wollen, müssen auch gleiche Werte gelten. Und das in allen Bereichen. Es kann also nicht sein, dass eine Meisterstudentin in der beruflichen Bildung mehr als das Doppelte oder gar Dreifache gegenüber einem Hochschulstudenten für den öffentlichen Nahverkehr bezahlen muss. Gleichwertigkeit sieht anders aus.
August Eberle, Maurer-Vorarbeiter aus Friedrichshafen und Vorstandsmitglied der Handwerkskammer Ulm
Dieser Kommentar ist erschienen in der DHZ-Ausgabe 6-2023.